„Mit Diskriminierung im Gepäck…?“
Verhandlungen von Rassismus und HeteroSexismus in Thüringer Erstlesebüchern
Laut einem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist Diskriminierung – meist in Anknüpfung an die Dimensionen Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität – Teil des schulischen Alltags. Gleichzeitig soll das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot einen Schutz vor mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung garantieren – nicht nur beim Zugang zu Bildung, sondern auch in deren inhaltlicher Ausgestaltung. Alle Kinder, mit ihren vielfältigen Perspektiven und Hintergründen, haben ein Recht auf eine diskriminierungsfreie Schulbildung.
Doch werden Schulbücher, die aktuell im Unterricht an Thüringer Schulen eingesetzt werden, diesem Anspruch gerecht? Werden die Heterogenität der Gesellschaft, eine Vielfalt an Perspektiven und Lebensrealitäten abgebildet und somit unterschiedliche Identifikationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche angeboten? Welche Geschichte(n) werden Kindern in der Schule nahe gebracht und was lernen sie dadurch über ihre eigene Position in der Gesellschaft? Stehen unterschiedliche Perspektiven und Lebensrealitäten gleichberechtigt nebeneinander oder werden Stereotype und Diskriminierungen in den Schulbuch-Darstellungen re/produziert?
Nach einem kurzen Input wollen wir anhand dieser und weiterer Fragen gemeinsam Auszüge aus Erstlesebüchern und Fibeln, die momentan an Thüringer Schulen zum Einsatz kommen, daraufhin abklopfen, wie insbesondere die Kategorien „Geschlecht“, „sexuelle Orientierung“ und „Rasse“ hier verhandelt werden.
... Mittwoch, der 15.08.2018
... ab 18:00 Uhr
... im mon ami, Goetheplatz 11, Weimar
... Eintritt: frei
Eine Veranstaltung des Landesausschuss Diversity der GEW Thüringen im Rahmen des CSD Weimar 2018, gefördert durch die Thüringer Staatskanzlei.
// AUSSCHLUSSKLAUSEL //
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch sexistische, homophobe, trans*phobe, inter*phobe, rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.