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Wir fordern die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Ehepartner_innen

Mit der Forderung zur Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Ehepartner_innen, sollen die noch heute bestehende Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe beseitigt werden. Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe (wie sie in einigen Bereichen bereits geschehen ist) sehen wir lediglich als Zwischenschritt auf dem Weg der vollständigen Öffnung der Ehe für alle Beziehungsformen. Eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ergibt auch bei vollständiger Gleichstellung beider Institutionen keinen Sinn. Eine Unterscheidung verkompliziert nicht nur die entsprechenden Rechtsnormen, sondern ist gerade bei vollständiger Gleichstellung in den einzelnen Themenbereichen überflüssig. Eine Differenzierung zwischen Partnerschafts-Institutionen kann daher nur dem Zweck dienen, unterschiedliche Vorschriften für verschiedene Menschen beizubehalten - dies lehnen wir ausdrücklich ab.

So ist es Ziel dieser Forderung, die vorherrschende Diskriminierungen im Sozial-, Adoptions- und Steuerrecht abzuschaffen. Eine Aufzählung aller diskriminierenden Vorschriften ist, aufgrund der Fülle, an dieser Stelle gar nicht möglich. Beispielhaft sollen hier nur einige Auswirkungen der aktuellen Rechtslage aus dem Steuerrecht erwähnt werden.

  • Gleichgeschlechtliche Lebenspartner_innen haben nicht die Möglichkeit zur steuerlichen Zusammenveranlagung. Dies führt zu steuerlichen Mehrbelastungen, indem zum Beispiel die Splittingtabellen keine Anwendung finden.
  • Freibeträge für Kapitalerträge können nicht gemeinsam genutzt werden, was zu einer höheren Besteuerung von Kapitalerträgen führen kann.
  • Bei verschiedenen stattlichen Förderungen, wie der Wohnungsbauprämie, den Vermögenswirksamen Leistungen oder auch der „Riester-Förderung“ führt die Nichtzusammenveranlagungen in vielen Fällen zum Wegfall oder der Reduzierung der Förderungen.
  • So führt die Umsetzung unserer Forderung dazu, dass die gleichen Rechte für alle Menschen gelten. Losgelöst von den individuellen Vorstellungen über die richtigen Lebensweisen jedes einzelnen Menschen.

Wir fordern, dass niemand sein Recht auf freie Religionsausübung nutzt, um andere Menschen zu diskriminieren oder deren Menschenrechte zu verletzen

Mit der Forderung das Recht auf freie Religionsausübung nicht länger zur Diskriminierung anderer Menschen zu nutzen, soll ein sehr vielgestaltiges und kompliziertes Problem angesprochen werden. Denn neben allen positiven Wirkungen, welche Religionen auf Gesellschaften und ihre Menschen haben, wurden auf ihrer Grundlage doch zu allen Zeiten Menschen aus verschiedenen Gründen diskriminiert und in ihren Menschenrechten verletzt. Anlass zu solchen Anfeindungen war und sind neben einem abweichenden Glauben oder der Rasse auch Fragen der Sexualität. In einigen Religionen gilt die Ausübung von Sexualität schon als sündhaft, wenn sie nicht der Fortpflanzung dient. Gerade aus diesem Grund stellte und stellt Homosexualität hier ein solches Problem dar. Nur schwul, lesbisch, bi- oder transsexuell zu sein, ist noch nicht wirklich verwerflich, sondern erst auch mit allen Konsequenzen danach zu leben gilt als Sünde.

Dies ist einer der Gründe mit denen vielmals ein abweichender Umgang mit betroffenen Menschen und ihren Wünschen gerechtfertigt wird. Ferner werden zur Unterstützung solcher Haltungen häufig Formulierungen religiöser Schriften herangezogen. Infolgedessen verwehren viele Religionsgemeinschaften, aber nicht alle, beispielsweise gleichgeschlechtlichen Paaren die Segnung ihrer Partnerschaft oder sie untersagen es Menschen mit nichtheterosexueller Orientierung oder Identität bestimmte Ämter zu bekleiden. Andere Traditionen bestrafen solch offen zur Schau getragene „widernatürliche Unzucht“ gar mit körperlicher Züchtigung oder der Todesstrafe.

Daneben gibt es aber auch Glaubensgemeinschaften, die diesen Fragen unentschlossen gegenüber stehen, welche also weder vollkommene Ablehnung, noch offenherzige Befürwortung zeigen würden. In wieder anderen Fällen nehmen Menschen mit bestimmten Neigungen sogar besondere Stellungen innerhalb der Gemeinschaft ein.

Weitere Informationen sind unter anderem hier zu finden:

 

Wir fordern die zeitgemäße Aufklärung zum Thema HIV/AIDS

Nur wer selbstbewusst und selbstbestimmt mit der eigenen Sexualität umgehen kann, kann sich auch wirksam vor HIV schützen. Diskriminierung und Angst beschädigen das Selbstwertgefühl oft nachhaltig und somit auch die Fähigkeit sich gegenüber gesundheitlichen Aspekten zu öffnen. Gesellschaften, die sich erfolgreich mit Homophobie auseinandersetzen, haben nicht nur größere Präventionserfolge sondern bieten ebenfalls die Grundlage für eine starke Selbstvertretung von HIV-positiven Menschen. Der Abbau von Vorurteilen, die mit einer HIV Infektion einhergehen und vielen Positiven im privaten Umfeld ebenso begegnen wie am Arbeitsplatz, sind eine enorme Belastung, die sich psychisch und physisch auswirkt. Die Bilder des „alten AIDS“ stecken noch immer in den Köpfen vieler Adressaten_innen und werden leider häufig noch von einem Großteil der Thüringer Gesundheitsinstitutionen in der Präventionsarbeit befeuert. Wir fordern eine zeitgemäße Aufklärung zum Thema HIV/AIDS! Die Förderung von HIV Prävention muss es ermöglichen, den Fokus nicht nur auf Jugendprävention in Schulen zu richten, sondern ebenso Vorurteile und Diskriminierungen in Behörden, im öffentlichen Dienst und Einrichtungen im Pflegebereich abzubauen.

„Mit HIV muss ich leben. Mit Kollegen, die mich Diskriminieren nicht!“
(Quelle: http://www.welt-aids-tag.de/).

 

Wir fordern eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität".

Obwohl es seit über 60 Jahren im Deutschen Grundgesetz heißt „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, wurden und werden nicht-heterosexuelle Menschen im Vergleich zu heterosexuellen Menschen oftmals nicht gleich behandelt: So wurden Handlungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts noch bis 1994 durch den Paragraphen 175 (Strafgesetzbuch) verfolgt und so werden homosexuelle Menschen auch heute noch im Steuer- und Beamtenrecht benachteiligt.

Die Verfassungen einiger Bundesländern (darunter auch Thüringen) sowie die von weltweit acht Ländern, genauso wie der EG-Vertrag, die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie und die Charta der Grundrechte der EU schützen ihre Bürger_innen bereits vor Diskriminieren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. In Deutschland existiert hierzu lediglich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: es verbietet jedoch nur Benachteiligungen im Arbeitsleben und in Teilen des Zivilrechts. Der Gesetzgeber selbst, genauso wie beispielsweise Einrichtungen der Kirche, werden dagegen nicht in die Pflicht genommen.

Mit der Erweiterung des Gleichheitsartikels würde der_die Gesetzgeber_in alle Institutionen und alle Bürger_innen in jeder Entscheidung verpflichten, auch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Intersexuelle, Transidente und Transsexuelle nicht zu benachteiligen. Ein Schutz durch das Grundgesetz garantiert diesen Schutz unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen und bindet gleichzeitig Gerichte in ihren Entscheidungen.

Deshalb soll es zukünftig im Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz heißen: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstimmung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Wir fordern die sofortige Überarbeitung der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“

Aufgrund der Problematik der diagnostischen Lücke (erst 2-3 Wochen nach einem Risikokontakt können Aussagen über eine mögliche HIV-Infektion getroffen werden), ist ein differenzierter Fragebogen zur Bestimmung von Menschen aus so genannten Risikogruppen unerlässlich. Derzeit ermitteln solche Blutspende-Fragebögen das Risiko einer HIV-Infektion u.a. anhand der sexuellen Orientierung. Dabei hängt das Risiko sehr viel mehr von der Art des konkreten Sexualverhaltens ab. Daher fordern wir, die Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes (Novelle 2005)“ wie folgt zu ändern:

2.2.1 Als Blutspender auf Dauer auszuschließen sind Personen, die einer Gruppe mit einem gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhten Risiko für eine HBV-, HCV- oder HIV-Infektion angehören oder dieser zugeordnet werden müssen6

Fußnote 6: unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, sondern abhängig von dem bestehenden sexuellen Risikoverhalten, z. B. ungeschützter Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern_innen. Dies sollte durch Fragen hinsichtlich des konkreten Verhaltens bezüglich schweren Infektionskrankheiten an ALLE potentiellen Blutspender_innen im Rahmen der Blutspenderfragebögen geschehen.

 

Wir fordern eine gesellschaftliche Öffnung zum Themenfeld vielfältiger Lebensweisen von Menschen.

Ziel ist es, eine tolerantere Gesellschaft für Menschen zu schaffen, die nicht den heute vorherrschenden heteronormativen Lebenskonzepten entsprechen wollen.

Ein Beispiel zur Erreichung dessen ist die Aufklärung über homo-, bi-, trans*- und intersexuelle Menschen in allen Bildungseinrichtungen: Wir fordern eine stärkere Repräsentation von nicht-heterosexuell lebenden Menschen in Schulbüchern. Nur so kann zukünftigen Generationen frühzeitig bewusst werden, dass wir in einer vielfältigen Welt leben, welche nicht durch das klassische Frau+Mann+Kind-Familienbild geprägt seien muss. Beispielhaft können Textaufgaben formuliert werden, in denen Kinder auch in Regenbogenfamilien aufwachsen.

Weiter ist die Überwindung der Heteronormativität in vielen Sportarten zu thematisieren: Sportfunktionäre, Sportler_innen und Fans müssen das Thema Homophobie noch stärker berücksichtigen – insbesondere im Fußball.

Da an dieser Stelle nur einige Bereiche exemplarisch aufgezählt werden können und die Themenfelder im Einzelnen sehr komplex sind, fordern wir ganz allgemein alle Gestalter_innen und Entscheidungsträger_innen an privaten & öffentlichen Stellen (Behörden, Ämter (Schulamt), Ministerien, Vereinen, Verbänden und der Politik) dazu auf, vielfältige Lebensweisen wahrzunehmen und deren Gleichwertigkeit öffentlich zu thematisieren.